Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Maßgebend für die beiderseitigen Rechte und Pflichten sind die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Dies gilt für die jetzt und alle künftig einzugehenden Vertragsverhältnisse, auch dann, wenn sie im Widerspruch zu einem Bestellschreiben des Bestellers stehen sollten. Mündliche, telefonische oder sonstige Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

2. Angebot, Auftrag und Annahme

Alle Angebote sind freibleibend. Sämtliche Bestellungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Wird eine bestellte Ware nicht abgenommen, ist Firma Werner Bernhardt berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% (v. Hundert) des vereinbarten Nettokaufpreises zu verlangen. Wenn bei Abrufverträgen keine Fristen vereinbart sind, muss die gesamte Menge spätestens zwölf Monate nach Vertragsabschluß (maßgeblich ist im Zweifel das Datum der Auftragsbestätigung) abgerufen und abgenommen sein.

3. Preise

Die Berechnung erfolgt zu den vereinbarten Preisen. Sollten sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die Herstellungskosten wesentlich erhöhen, gilt der am Tage der Lieferung gültige Preis. Die Mehrwertsteuer ist Bestandteil des Kaufpreises.

4. Menge – Sonderproduktion

Bei Sonderproduktion kann die produzierte Menge um +/- 10% von der Bestellung abweichen. Die genaue Menge wird nach Produktion festgelegt.

5. Lieferung

Der Versand erfolgt in jedem Falle, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch bei Zustellung durch unsere Fahrzeuge. Lieferfristen sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich eine besondere Vereinbarung schriftlich bestätigt worden ist. Behinderung durch höhere Gewalt bei uns oder den Lieferfirmen, insbesondere durch Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Warenmangel, verspätete Anlieferung, behördliche Maßnahmen, verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung; sie berechtigen uns zu Teilleistungen oder zum Rücktritt vom Vertrag. Dem Besteller steht ein Recht auf Schadensersatz nicht zu. Bei Abschlussaufträgen, für die bei dem Zustandekommen die genauen Abruf- bzw. Liefertermine nicht festgelegt sind, ist der Verkäufer berechtigt, ohne besondere Fristsetzung bezüglich der noch zu liefernden Restmenge vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber bis zum vereinbarten Endtermin die gekaufte Ware nicht abgenommen hat.
Unsere Waren enthalten keine Gebühren für den Grünen Punkt! Bei diesem Auftrag werden von uns keine Entsorgungskosten an ein duales System abgeführt. Wir gehen davon aus, dass Sie eigenverantwortlich die gesetzlichen Vorschriften der 5.Novelle der Verpackungsverordnung ab 01.01.2009 erfüllen. Falls Sie wünschen, dass wir Ihnen die Entsorgungskosten berechnen und für Sie abführen, erbitten wir um Ihre Nachricht.
Info für Privatabnehmer: Für unsere Verkaufsverpackungen werden, sofern Sie für den privaten Bereich -Endverbraucher- sind, am Ende des Jahres die Gebühren abgeführt.

6. Zahlung und Zahlungsverzug

Von uns ausgestellte Rechnungen sind zu umstehenden Bedingungen zahlbar. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Bestellers. Die Verzugsfolgen treten ein mit Ablauf der umstehend genannten Zahlungsfrist, auch ohne vorausgegangene Mahnung. Nach Ablauf des Nettozieles werden Verzugszinsen berechnet in Höhe der von unserer Bank angewandten Sätze, zuzüglich der Kredit- und Umsatzprovision nebst sonstiger Spesen und Steuern.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Firma Werner Bernhardt und dem Käufer Eigentum von Firma Werner Bernhardt. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung in den ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bringen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte, insbesondere kreditgebende Banken, ist ihm jedoch nicht gestattet.

8. Mängelrüge und Gewährleistung

Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden. Durch den Besteller oder seine Beauftragten abgenommene Ware kann nicht mehr hinsichtlicher Mängeln, welche bei fachmännischer Untersuchung offenkundig sind, beanstandet werden. Im Falle berechtigter Mängelrügen steht Firma Werner Bernhardt im Rahmen der Nacherfüllungsverpflichtung das Recht zu, mangelfreie Ware nachzuliefern. Erst nach zweimaliger, vergeblicher Nachlieferung innerhalb angemessener Frist soll die Nacherfüllung als fehlgeschlagen anzusehen sein, so dass dann dem Käufer die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zustehen. Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Gewicht, Mengeneinheit, Farbe, Stärke und Ausmaß der Ware berechtigen nicht zu deren Beanstandung. Bei rechtzeitiger und von uns als begründet anerkannter Mängelrüge sind wir verpflichtet, entweder die Ware nachzuarbeiten oder einwandfreie Ersatzware zu liefern oder unter Zurücknahme der bemängelten Ware den Kaufpreis zu vergüten. Im Falle der Nachbesserung ist der Besteller berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von mindestens drei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, falls uns die Beseitigung des berechtigten Mangels bis zum Ablauf der Nachfrist nicht gelingt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines Schadens, der nicht vorsätzlich herbeigeführt ist, bestehen nicht. Wir haften nicht für Schäden, die an unserer Ware durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Zusammenbringung mit nicht verträglichen Substanzen entstehen. Eine Haftung für Folgeschäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.
Garantie der PE-Folien gilt nur für den entsprechenden Einsatzbereich. Demzufolge PE-Spez. Gewächshausfolie beim Einsatz von Gewächshausbespannungen. Landwirtschaftliche PE-Folien im Bereich der Landwirtschaft - z.B. Abdeckung von Silos, Stroh- oder Heuballen.
PE-Folien ohne Garantie können unter Umständen nur einige Monate halten. Es handelt sich hierbei um einen Verbrauchsartikel ohne Garantie.
Garantiebestimmungen für PE-Gewächshausfolien können von uns angefordert werden.

9. Unwirksamkeit

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll diejenige Regelung treten, die dem von den Parteien gewollten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10. Meldeverpflichtung gemäß EG-Richtlinien

Bei Geschäften mit Kunden, die ihren Sitz im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft, jedoch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und die darüber hinaus vorsteuerabzugsberechtigt sind und denen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (=UstIdNr.) durch die zuständige Steuerbehörde zugeteilt wurde, sieht der Verwender (Verkäufer) von der Erhebung der Umsatzsteuer ab. Der Kunde verpflichtet sich, seinerseits die entsprechende Umsatzsteuer unter Angabe seiner UstIdNr. an die zuständige Steuerbehörde abzuführen. Der Verwender (Verkäufer) hat das Recht, den jeweiligen Umsatzsteuerbetrag aus einem Geschäft bei dem Kunden nach zu erheben, wenn - der Kunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist oder ihm keine UstIdNr. zugeteilt wurde oder - der Kunde ungeachtet des Grundes hierfür dem Verwender eine falsche UstIdNr. übermittelt oder - der Kunde die Umsatzsteuer nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe an die zuständige Finanzbehörde abführt und der Verwender daher von der inländischen Steuerbehörde zur Zahlung der Umsatzsteuer aufgefordert wird.

11. Auskünfte und Raterteilung

Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten über die von uns gelieferten Waren, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Insbesondere befreit unsere mündliche oder schriftliche, anwendungstechnische Beratung den Käufer nicht von einer eigenverantwortlichen Prüfung der gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

12. Rechtswahl

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Firma Werner Bernhardt und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist Dreieich-Sprendlingen, Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist Offenbach/M. Jedoch haben wir das Recht, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des „Einheitlichen Kaufrechts“.

Firma Werner Bernhardt
(Stand 01/2011)